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DGAP-Ad hoc: caatoosee AG <DE0006178353> deutsch
Leonberg, 26. November 2004




caatoosee: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG-Vertagung von Tagesordnungspunkten...

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG-Vertagung von Tagesordnungspunkten der HV 29.11.04

Leonberg, 26. November 2004

Der IT-Service- und Softwareanbieter caatoosee ag hat im Bundesanzeiger und
elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2004 die Tagesordnung für die am
29.11.2004 in Stuttgart stattfindende Hauptversammlung bekannt gemacht.

Wesentlicher Inhalt der Tagesordnung ist die Anzeige des Verlusts in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG (TOP 2) und die
Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen, nämlich Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 3:1 und Kapitalerhöhung gegen die Erbringung von Sacheinlagen. Zur
Beschlussfassung vorgeschlagen war die Einbringung der Geschäftsanteile an der
TeraPort GmbH durch M+W Zander Facility Engineering GmbH in die caatoosee ag
(TOP 3). Im Zusammenhang damit steht eine Reihe von Tagesordnungspunkten, die
in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht auf der Beteiligung der M+W
Zander Facility Engineering GmbH an der caatoosee ag beruhen oder hiermit im
Zusammenhang stehen.

Eine rechtliche Verpflichtung der M+W Zander Facility Engineering GmbH, die
Beteiligung an der TeraPort GmbH in die caatoosee einzubringen, besteht nicht.
Wie im Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 3 c) im einzelnen
ausgeführt, steht der Einstieg der M+W Zander Facility Engineering GmbH bei
caatoosee ag unter verschiedenen Bedingungen. Von den im Vorstandsbericht
genannten Bedingungen sind wesentliche Bedingungen nicht durch die
Gesellschaft allein erfüllbar, sondern bedürfen der Behandlung und Mitwirkung
durch Behörden oder andere Gesellschaften. Aus terminlichen Gründen konnten in
der Zeit zwischen der Bekanntmachung der Tagesordnung und dem Tag der
Hauptversammlung wesentliche Bedingungen nicht erfüllt werden. Teilweise haben
sich auch aus Auflagen von Behörden Verschiebungen in der Beschlusslage bei
den Gesellschaften der M+W Zander-Gruppe ergeben, die die Fassung neuer
Gremienbeschlüsse erforderlich machen, die zeitlich bis zum 29.11.2004 nicht
mehr herbeizuführen waren.

Die caatoosee möchte verhindern, dass die Hauptversammlung über die
Kapitalmaßnahmen abstimmt, von denen wesentliche Bedingungen, die außerhalb
des Einflussbereichs der Hauptversammlung liegen, aus zeitlichen Gründen noch
nicht eingetreten sind. Die caatoosee hält es für dringend erforderlich, dass
die Hauptversammlung als das eigentlich zuständige Organ der Gesellschaft die
für das Gelingen der Beteiligung der M+W Zander Facility Engineering GmbH
letztlich maßgebliche Entscheidung fällt. Aus diesen Gründen wird die
Verwaltung auf der Hauptversammlung vorschlagen, die Beschlussfassung über
die Tagesordnungspunkte, die die Kapitalmaßnahmen direkt betreffen, die in
wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht auf ihnen beruhen oder die mit
ihnen im Zusammenhang stehen, nämlich sämtliche Tagesordnungspunkte außer dem
Tagesordnungspunkt 2, auf einen späteren Zeitpunkt im Februar 2005 zu
vertagen.

Der Vorstand der caatoosee möchte betonen, dass weiterhin nachdrücklich auf
die Erfüllung sämtlicher Bedingungen hingearbeitet wird, so dass zum neuen
Termin zur Hauptversammlung die Aktionäre die dann für die Kapitalmaßnahmen
maßgebliche Entscheidung treffen können. Der Vorstand möchte sein Bedauern
für den Fall zum Ausdruck bringen, dass Aktionären durch die Vertagung der
wesentlichen Punkte der Hauptversammlung am 29.11.2004 terminliche oder
reisetechnische Unannehmlichkeiten entstehen.


Der Vorstand


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caatoosee ag
stefan ahrens
riedwiesenstrasse 1
d-71229 leonberg
ph + 49 (0) 7152.355-6616
fx + 49 (0) 7152.355-6660
stefan.ahrens@caatoosee.com
http://www.caatoosee.com
 
aus der Diskussion: &#9658;&#9658;&#9658;tägl. TRADING-THREAD SCHNEGGENALARM &#9650; 26.11.2004 &#9650; &#9668;&#9668;
Autor (Datum des Eintrages): Joggerin  (26.11.04 11:19:07)
Beitrag: 62 von 160 (ID:15196209)
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