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@Mark Schilling: Auf das Komma kommt es an! Das WpÜG findet in der Verkaufsprospekt-Verordnung keine Anwendung. Das bedeutet aber nicht daß das WpÜG nicht gilt. Wäre ja auch noch schöner. Nur ist das WpÜG kein Bestandteil von Verkaufsprospekten. So habe ich das jedenfalls verstanden.

Ist ja auch logisch. Ich stelle mir immer eine Bank vor, die bei einer Kapitalerhöhung vorab alle Aktien übernimmt. Wenn die jetzt deswegen ein Angebot machen müßte, obwohl sie die Stücke nur weiterplatziert, das wäre nun wirklich komisch.
 
aus der Diskussion: Sparta AG - Die Riesenchance !
Autor (Datum des Eintrages): M_Dupont  (29.11.04 16:21:42)
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