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hallo komp()ott,
wer lesen kann ist klar im vorteil!
ich würde übrigens eine `gewollte, stark beschränkte bereichsöffentlichkeit (????) in wettbewerbssachen` nicht mit `intellektueller nachvollziehbarkeit` in verbindung bringen. m. e. ist die nachvollziehbarkeit ja damit eingeschränkt. u. u. hat der verfasser keine ahnung was sich abspielt.
einfach die `unmaßgeblichen meinungsäußerungen` in konkrete informationen umwandeln und jedem seine eigenen recherchen zulassen.
wäre das kein angebot?
mm
 
aus der Diskussion: 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik
Autor (Datum des Eintrages): michaelmuffel  (30.11.04 20:09:30)
Beitrag: 1,155 von 1,208 (ID:15223690)
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