hallo komp()ott, wer lesen kann ist klar im vorteil! ich würde übrigens eine `gewollte, stark beschränkte bereichsöffentlichkeit (????) in wettbewerbssachen` nicht mit `intellektueller nachvollziehbarkeit` in verbindung bringen. m. e. ist die nachvollziehbarkeit ja damit eingeschränkt. u. u. hat der verfasser keine ahnung was sich abspielt. einfach die `unmaßgeblichen meinungsäußerungen` in konkrete informationen umwandeln und jedem seine eigenen recherchen zulassen. wäre das kein angebot? mm |
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aus der Diskussion: | 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik |
Autor (Datum des Eintrages): | michaelmuffel (30.11.04 20:09:30) |
Beitrag: | 1,155 von 1,208 (ID:15223690) |
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