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#11, der Sinn liegt darin, daß der Mann ja gearbeitet hätte und arbeiten würde, wenn es ihm erlaubt wäre. Ihm wurde nur eine geringfügige Tätigkeit erlaubt, und das ist die Steuergeldverschwendung hier.

Noch mal: es ist eine Frage, ob es sinnvoll war, diese Menschen nach Deutschland zu lassen. Aber wenn man es schon zuläßt, dann sollte man auch von Anfang an zulassen, daß die sich hier auch integrieren, hier die Schule besuchen und hier Arbeit suchen. Statt "Hurra" zu rufen, daß der Mann im Gegensatz zu manchen Deutschen arbeitswillig und arbeitsfähig war, hat man ihn vom deutschen Arbeitsmarkt ferngehalten aus Angst davor, daß er dadurch dann nicht mehr abgeschoben werden könnte. Das ist die Steuergeldverschwendung.

Die These ist, wir sollten Einwanderung begrenzen. Diese These ist falsch. Wir sollten die Zuwanderung begrenzen, wo nötig, aber wenn wir sie haben, dann sollte sie nur als Einwanderung stattfinden mit dem Ziel der Einbürgerung angepaßter Einwanderer. Der fatale Eindruck bei Zuwanderern gegenwärtig ist, daß es auf die Erfüllung gewisser formaler Tatbestände ankommt, aber nicht darauf, langfristig Deutscher werden zu wollen.
 
aus der Diskussion: Abschiebung in der Praxis!
Autor (Datum des Eintrages): for4zim  (01.12.04 13:43:02)
Beitrag: 12 von 26 (ID:15229275)
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