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Nun, vielleicht ist folgendes Beispiel ein wenig einfacher - wenn auch nicht untypischer. Eine echte Posse.

Quelle: Pressedienst - Aktuelles
Eingabe: 26.11.2004 - 14:40 Uhr

38-Jähriger in die Türkei abgeschoben

(# 2017) Ein 38-jähriger Türke wurde gestern unter Begleitung durch Beamte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Ident (GE Ident) in sein Heimatland abgeschoben. Er war 1985 mit seiner Ehefrau unter angeblich ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon eingereist. Er nannte Aliaspersonalien und legte einen gefälschtem Laisser-Passez vor. Dann stellte er für sich und seine Ehefrau einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter. Das Ergebnis wartete er jedoch nicht ab, sondern stellte 1986 – nachdem er zwischenzeitlich untergetaucht war - für sich, seine Frau und den mittlerweile in Deutschland geborenen ersten Sohn unter Verwendung weiterer Aliaspersonalien einen verdeckten Asylfolgeantrag. Dieser konnte aber aufgrund eines Fingerabdruckvergleichs zugeordnet werden, so dass der Asylantrag 1987 abgelehnt wurde. Eine Ausreiseaufforderung erging wenig später. Ihrer Ausreisepflicht kamen die Familienmitglieder jedoch nicht nach.

Die GE Ident konnte die richtigen türkischen Personalien des 38-Jährigen ermitteln.
Er wurde infolge der Ermittlungen am 8. April 2002 wegen der begangenen Identitätstäuschung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen, eine Aufenthaltsbefugnis wurde ihm versagt. Wegen eines Rechtsschutzantrages und anschließender Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erlangte die Ausweisung zunächst keine Rechtskraft. Das Verfahren dauerte an.

Die mittlerweile neunköpfige Familie des 38-Jährigen bezog während ihres Aufenthaltes in Deutschland Sozialhilfe. Für den Zeitraum von 1993 bis 2003 wurden für die Familie Leistungen in einer Gesamthöhe von über 300.000 € erbracht. Aufgrund verschiedener Gewalt- und Eigentumsdelikte, darunter versuchter Totschlag, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, führte die Polizei Ermittlungen gegen den Mann.

Der 38-Jährige ist der Bruder eines im Jahre 2000 bei Streitigkeiten zwischen arabischen Familien in der Perleberger Straße erschossenen 24-Jährigen. In diesem Zusammenhang wird die Ermordung eines am 20. Oktober auf offener Straße erschossenen 36-jährigen Libanesen vermutet. Bereits im Dezember 2001 konnte ein Bruder des 38-Jährigen abgeschoben werden; im März 2004 folgte ein weiterer Bruder. Der Vater wurde im Juli und die Schwester im August durch die GE Ident in die Türkei abgeschoben. Noch im selben Monat reiste die Mutter freiwillig aus.

Der 38-Jährige wurde gestern festgenommen. Sein Rechtsanwalt stellte nur eine Stunde nach dessen Festnahme für diesen einen Asylfolgeantrag, der jedoch kurzfristig abgelehnt wurde.
Der daraufhin durch den Anwalt gestellte Antrag beim Verwaltungsgericht Berlin, mittels einstweiliger Anordnung dem Landeseinwohneramt Berlin die Abschiebung zu untersagen, wurde durch das Gericht abgelehnt.

Der 38-Jährige ist die 25. Person, die durch die Ermittlungen der GE Ident abgeschoben wurde. Derzeit haben nach hiesigen Erkenntnissen 17 Personen Deutschland freiwillig verlassen.
 
aus der Diskussion: Abschiebung in der Praxis!
Autor (Datum des Eintrages): LadyMacbeth  (02.12.04 01:15:03)
Beitrag: 13 von 26 (ID:15234751)
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