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Unser Unternehmen erstellt einen Konzernabschluss künftig nach IFRS. Nach Auskunft der Wirtschaftsprüfer kann für die allgemein künftig zu erwartende Steuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung keine Rückstellung gebildet werden.
Kann das denn richtig sein ?

Wer kann mir hier Infos geben (auch evtl. Aufsätze, Literatur etc.) ?
 
aus der Diskussion: Bilnazierung von Betriebsprüfungsrisiken unter IFRS
Autor (Datum des Eintrages): premium2  (04.12.04 22:18:03)
Beitrag: 1 von 1 (ID:15253480)
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