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Hallo zusammen,

da dieses Jahr im Januar eine Lizenzzahlung von 50% der Produktionskosten erfolgt ist, ist diese Einnahme zu versteuern. Der Betrag ist ja zum grössten Teil dazu verwendet worden, den Kredit zurückzuzahlen, bei den Anlegern ist davon nichts angekommen.
Trotzdem werden sie wohl 39% der Zeichnungssumme dieses Jahr als Einnahmen versteuern müssen, wenn nicht auf der Gesellschafterversammlung etwas anderes beschlossen wird (Einstellung der Zahlung in einen Rechnungsabgrenzungsposten und Verteilung der Ertragswirksamkeit über die nächsten sechs bzw. 16 Jahre). Somit würden die weiteren Verluste wenigstens über die Jahre gestreckt.
Insofern gibt es schon eine Nachschusspflicht, allerdings an das Finanzamt :(

Es gab heute ein Schreiben an die Gesellschafter dazu...
 
aus der Diskussion: Sachsenfonds - Filmfonds
Autor (Datum des Eintrages): mrg2  (08.12.04 13:05:47)
Beitrag: 22 von 46 (ID:15277140)
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