Also wenn, dann bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Aber eine Verrechnung nur mit den Dividenden die man bekommen hat, also nicht mit dem Kursgewinn, denn der ist ja steuerfrei bei >1 Jahr. m.a.w. du müßtest schon sehr viel Dividende bekommen, dass sich das rechnet. gruß Vorstopper |
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aus der Diskussion: | Fragen zu Steuererklärung |
Autor (Datum des Eintrages): | Vorstopper (17.12.04 13:36:49) |
Beitrag: | 2 von 6 (ID:15343918) |
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