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Also wenn, dann bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
Aber eine Verrechnung nur mit den Dividenden die man bekommen hat, also nicht mit dem Kursgewinn, denn der ist ja steuerfrei bei >1 Jahr.

m.a.w. du müßtest schon sehr viel Dividende bekommen, dass sich das rechnet.

gruß Vorstopper
 
aus der Diskussion: Fragen zu Steuererklärung
Autor (Datum des Eintrages): Vorstopper  (17.12.04 13:36:49)
Beitrag: 2 von 6 (ID:15343918)
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