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Guten Abend zusammen,

ich mache mich nebenberuflich selbstständig bzw. arbeite für ein Unternehmen auf Rechnung mit Gewerbeschein.

Hauptberuflich arbeite ich in einem größeren Unternehmen. Meine Nebentätigkeit muss ich genehmigen lassen.

Dies stellt normalerweise kein Problem dar, meine direkt Führungskraft hat zugestimmt doch bei der Personalabteilung gab es Probleme.

Die entspr. Sachbearbeiterin führte das Arbeitschutzgesetz an, das es nich erlaube, eine Tätigkeit über 10 Stunden unter der Woche auszuüben. Diese 10 Stunden auch nur vorübergehend.. etc. ´Generell würden diese Anträge auf Nebenbeschäftigung deshalb abgelehnt, wenn die beabsichtige Arbeitszeit unter der Woche ist. Sie würde das mit einem Juristen klären... in meinem besonderen Fall - aber bis jetzt ging das noch nie durch.

ABER - meines Wissens findet das Arbeitsschutzgesetzt überhaupt keine Anwendung in meinem Fall, da es sich ja nicht um ein Angestelltverhältnis handelt sondern um eine selbstständige Tätigkeit.

Wie ist die Lage zu beurteilen? Welche Literatur/Gesetze kann ich als Beweis bei er Argumentation anführen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
aus der Diskussion: Selbstständigkeit Nebenjob - Arbeitsschutzgesetz?
Autor (Datum des Eintrages): f37p8  (17.12.04 19:23:11)
Beitrag: 1 von 3 (ID:15347014)
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