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Nach der adhoc zog die Aktie ab, die WA hatte sogar nachgegeben. Da schrieb ich das.
Ich meinte ja nur, ob man die WA nur bei Kursen jenseits der 2,50 in die AKtie tauschen darf, oder ob die WA´z.B. auch bei Kursen um 1 € in die AKtie getauscht werden darf?

Das würde ja auf jeden Fall mindestens zu den Tauschterminen ein Unterbewertung der WA zur Aktie verhindern.
 
aus der Diskussion: Plambeck: Bewertung der Wandelanleihe aktuell
Autor (Datum des Eintrages): eck64  (29.12.04 15:04:18)
Beitrag: 551 von 735 (ID:15416823)
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