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Ich bin kein Anwalt ...

Es gibt den Begriff der "Unzumutbarkeit". Der mag anzuwenden sein bei grobem Mißverhalten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Beispielsweise wäre wohl ein Kind gegenüber den Eltern nicht sorgepflichtig, wenn diese es als Baby ausgesetzt und sich nie wieder darum gekümmert hatten.
 
aus der Diskussion: Rechtsfrage: Familienrecht
Autor (Datum des Eintrages): WilmaFlintstone  (30.12.04 09:17:50)
Beitrag: 3 von 9 (ID:15423131)
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