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DAnke für eure Beiträge.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass es in meinem Fall eher um Drohungen der Eltern gegnüber dem erwachsenen Kind geht und die Anwendung von Gewalt seitens des Vaters mir nicht unwahrscheinlich erscheint. Aufgrund dieser Gegebenheiten möchte die betreffende Person auch nicht mehr auf ihren "Mädchennamen" z.B. im Ausweis stossen,oder sonstwie in Verbindung mit ihren Eltern gebracht werden. Es geht hier also tatsächlich um so etwas wie eine "Scheidung" oder "Auslöschen der Vergangenheit"

Danke im Voraus zu weiteren Stellungnahmen
 
aus der Diskussion: Rechtsfrage: Familienrecht
Autor (Datum des Eintrages): emsiwgsus  (30.12.04 12:57:43)
Beitrag: 7 von 9 (ID:15424770)
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