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Da sehe ich keine Möglichkeiten. Den Geburtsnamen kann man nicht einfach abändern lassen, genauso wenig wie Geburtsdatum und -ort, weil ja die Identität einer Person nachvollziehbar bleiben muß.

Bei realen Bedrohungen kann man Umgangsverbote bzw. eine "Bannmeile" gerichtlich durchsetzen. Die Hürden dafür sind aber relativ hoch, und in der Praxis hat man davon auch nicht viel.

Ich sehe also von der Seite her schwarz: man kann nicht mehr tun, als den Kontakt zu den Eltern einzustellen und ihnen die neue Adresse zu verschweigen und notfalls ein gerichtliches Kontaktverbot zu erwirken. Für so etwas braucht man natürlich unbedingt anwaltliche Beratung.

Alles natürlich ohne Gewähr...:)
 
aus der Diskussion: Rechtsfrage: Familienrecht
Autor (Datum des Eintrages): for4zim  (30.12.04 13:05:21)
Beitrag: 8 von 9 (ID:15424835)
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