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Hi,

nach mehr als einem Jahrzehnt scheint die Mantelspekulation und Neuausrichtung der Zucker & Co. Vermögensverwaltung endlich zum Erfolg zu werden.

Am Freitag wurde die Einladung zur HV veröffentlich und neben der Namensänderung und Sitzverlegung der Gesellschaft soll ein komplett neuer Aufsichtsrat gewählt werden. Und auf der Homepage kann man auch sehen, daß ein neuer Vorstand bestellt worden ist.

Offenbar sind die neuen Pläne und Tatsachen derzeit noch nicht grossartig bekannt geworden, denn der Kurs hat nach einem kleinen Anstieg im Vorfeld noch nicht auf die neuen Nachrichten reagiert. Insgesamt müsste man mal wissen, welche Vermögenswerte noch in der Gesellschaft vorhanden sind und was genau passieren soll.

Ich würde sagen, es kann hier noch recht spannend werden, denn es sind sicherlich einge weitere positive News zu erwarten. Mit grosser Spannung ist sicherlich die HV zu erwarten. Und noch ist nicht mal raus, ob es einen neuen Großaktionär gibt und wer das ist! Über die weiteren PLäne mit der Gesellschaft ist auch noch nix bekannt gegeben worden.

Ich kann mich jedenfalls noch gut erinnern, als in den Jahren 1999/2000 aufgrund von Neuausrichtungsplänen exorbitante Kurssteigerungen eingetreten sind. Wie wird es wohl diesmal werden. Denke zur Zeit sind noch günstige Kaufgelegenheiten vorhanden?

Nachfolgend mal der komplette Einladungstext:

Zucker & Co. Vermögensverwaltung AG
Berlin
(WKN 786 000 / ISIN DE0007860009)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18.02.2005
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 18.02.2005, um 13.00 Uhr im Best Western Premier Hotel am Borsigturm, Am Borsigturm 1, 13507 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäfñtsjahr 2003 nebst Bericht des Aufsichtsrates

2. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

4. Abwahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 06.04.2004 gewählten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004, die Dr. Dornbach & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Koblenzer Strasse 201
56073 Koblenz

abzuwählen.

5. Neuwahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dipl.-Kfm. Raymond Kudraß
Schackstraße 1
80539 München

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu wählen.

6. Neuwahl des Aufsichtsrates
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2003 haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Jürgen Rinnewitz, Rechtsanwältin Marina Götz und Dipl.-Kfm. Dr. Michael Hebig ihre Ämter niedergelegt. Damit ist die Amtszeit beendet.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101, Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: • Herrn Dipl.-Kfm. Jan G. Sander, Hamburg
• Frau Dipl.-Kffr. Claudia Layer, München
• Frau Dipl.-Kffr. Claudia Immetsberger, München

Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern • Herrn Dipl.-Ing. Dieter Sander, Bonn
Geschäftsführer der Sander Vermögensverwaltungsgesellschaft bR

zu deren Ersatzmitglied zu bestellen. Er tritt an die Stelle eines ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes und erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn er vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen a. Namensänderung der Gesellschaft in Zucker & Co. Immobilien und Beteiligungen Aktiengesellschaft und Sitzverlegung der Gesellschaft nach Bonn
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 der Satzung wie folgt zu ändern und neu zu fassen:
„Die Gesellschaft führt die Firma Zucker & Co. Immobilien und Beteiligungen Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Bonn“
b. Vergütung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 der Satzung wie folgt zu ändern und neu zu fassen:
„Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen eine feste Vergütung von 500,00 € pro Jahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das doppelte und sein Stellvertreter das eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten für die Mitglieder des Aufsichtsrates eine angemessene D & O-Versicherung abschließen.“


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung in Verbindung mit § 123 Abs. 3 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft (Pacelliallee 19-21, 14195 Berlin) bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank zu den üblichen Geschäftsstunden ihre auf den Inhaber lautenden Aktien spätestens am Freitag, den 11. Februar 2005 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Freitag, den 11. Februar 2005, bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner die Aktionäre berechtigt, an die noch keine Aktienurkunden ausgegeben sind und die sich spätestens am Freitag, den 11. Februar 2005, bei der Gesellschaft anmelden. Aktionäre, an die noch keine Aktienurkunden ausgegeben sind und auf die die unverkörperte Mitgliedschaft im Wege der Abtretung oder Erbfolge übergegangen ist, sind zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft durch Vorlage von entsprechenden Originalurkunden spätestens am Freitag, den 11. Februar 2005 bei der Gesellschaft anmelden.

Jeder Aktionär kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form genügend. Die Vollmacht verbleibt in der Verwahrung der Gesellschaft.

Wir weisen auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären hin.



Anträge von Aktionären:

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

C.S. Customer Service Center GmbH
- Aktienabteilung -
Stresemannstrasse 24
37079 Göttingen
E-Mail: hauptversammlung-zuckerag@cs-customer.de
Fax: 0551/4988-376

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unter der Internet-Adresse

www.zuckerag.de/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.




Berlin, im Januar 2005

Der Vorstand



MfG

Mantelspezzi
 
aus der Diskussion: ZUCKER & CO. AG - Top News / Mantelspeku und Neuausrichtung endlich erfolgreich!!!
Autor (Datum des Eintrages): Mantelspezzi  (09.01.05 11:27:07)
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