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"...da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen..."

"Da hat der Gesetzgeber nicht beabsichtigt, Normen zu schaffen" wäre
meiner Meinung nach die zutreffendere Formulierung.
Ich glaube nämlich, es ist mindestens geduldet (wenn nicht beabsichtigt),
die von den Arbeitsagenturen vermittelten Arbeitsgelegenheiten so
unangenehm (abstoßend) wie möglich zu machen, um die Arbeitssuchenden
zu "motivieren", sich auf andere Weise selbst eine Tätigkeit zu suchen
(bzw. vor allem auf die staatlichen Leistungen zu verzichten).


Ist Zuhälterei inzwischen eigentlich auch vollständig legalisiert?
Wenn Arbeitssuchende von der Agentur wie angedeutet vermittelt würden,
dann wäre doch die Vermittlung nichts anderes als Zuhälterei bzw.
mindestens Beihilfe dazu? :confused:


"...Wenn eine Frau da nicht arbeiten möchte, dann akzepieren wir das",
sagt Börsen und schränkt zugleich ein. " Ob das Folgen hat, muss dann
im Einzelfall gepüft werden..."


Mir kommt das jedenfalls ziemlich kriminell vor. :mad:

"StGB § 181 Schwerer Menschenhandel
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder
durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution bestimmt, ...

... wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren..."


Ich denke, die Androhung der Kürzung von ALG II (könnte ja unter
Umständen eine Bedrohung mit dem Tod darstellen) ist ein genügend
"empfindliches Übel"...
 
aus der Diskussion: Job als Hure zumutbar(HartzIV)
Autor (Datum des Eintrages): _Spock_  (15.01.05 04:01:50)
Beitrag: 3 von 109 (ID:15533627)
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