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@6: die interessantere Frage ist, ob die Agentur für Arbeit dann die Alimente zahlen muß, weil sie die Frau zu dieser "gefahrgeneigten Tätigkeit" gezwungen hat :)

Spaß beiseite: ich denke nicht, daß Frauen gegen ihren erklärten Willen dorthin vermittelt werden dürfen, und zwar schon nach geltender Rechtslage. Dieser Beruf beinhaltet, daß regelmäßig der Geschlechtsverkehr durchgeführt wird. Das kann von Staats wegen nicht erzwungen werden, weil es gegen die Menschenwürde verstößt. Die zwangsweise Vermittlung in eine solche Tätigkeit ist daher sittenwidrig und nichtig, auch wenn der Beruf als solcher anerkannt sein mag.

Die Diskussion um dieses Thema (googlen ist lusitg...) zeigt, daß viele die sich da äußern und gleich nach dem Gesetzgeber rufen nicht richtig nachgedacht haben. Um so höher als Funktionär postiert, um so weniger wird gedacht.
 
aus der Diskussion: Job als Hure zumutbar(HartzIV)
Autor (Datum des Eintrages): RRichter  (15.01.05 08:56:50)
Beitrag: 9 von 109 (ID:15533762)
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