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"2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,"


Frage hierzu:

Wenn in einem Ratenzahlungsvertrag (Darlehen) vereinbart wurde, dass spätestens zum 15. eines Monats die Rate fällig ist, und ferner vereinbart wurde, dass bei einem Verzug von mehr als 4 Wochen der gesamte Darlehensbetrag sofort fällig ist, kann dann auch auf eine Mahnung verzichtet werden ? Ich meine, zählt das auch zu einer "Zeit nach dem Kalender" ???
Weiss das zufällig jemand ?

MfG
"Depputy"
 
aus der Diskussion: Inkassobüro ohne Mahnung?
Autor (Datum des Eintrages): depputy  (15.01.05 14:15:33)
Beitrag: 11 von 11 (ID:15534510)
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