"2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist," Frage hierzu: Wenn in einem Ratenzahlungsvertrag (Darlehen) vereinbart wurde, dass spätestens zum 15. eines Monats die Rate fällig ist, und ferner vereinbart wurde, dass bei einem Verzug von mehr als 4 Wochen der gesamte Darlehensbetrag sofort fällig ist, kann dann auch auf eine Mahnung verzichtet werden ? Ich meine, zählt das auch zu einer "Zeit nach dem Kalender" ??? Weiss das zufällig jemand ? MfG "Depputy" |
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aus der Diskussion: | Inkassobüro ohne Mahnung? |
Autor (Datum des Eintrages): | depputy (15.01.05 14:15:33) |
Beitrag: | 11 von 11 (ID:15534510) |
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