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@ Der_Ritter

Dein Zitat: Wer bis zum 31.03.xxxx in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, behält den Anspruch auf Weihnachtsgeld des Vorjahres.

Aber hostmi ist doch noch am 31.03.2005 Mitglied der Firma, weshalb steht ihm dann kein Weihnachtsgeld zu, bzw. weshalb fordern die das zurück?

Er ist doch erst ab dem 01.04.2005 nicht mehr Mitarbeiter dieser Firma!
Genau gesehen kündigt man auch nicht zum 31.03. eines Jahres , sondern zum 01.04. des Jahres, denn am 31.03. ist ja der letzte Arbeitstag und warum sollte man an dem Tag noch arbeiten, wenn man sich dann schon in gekündigter
Stellung befindet??

Aber ich weiß, die Juristen sehen das anders, bei denen gibt es ja auch eine "juristische Sekunde" zwischen 24:00:00 Uhr und der zweiten Bezeichnung für haargenau den gleichen Zeitpunkt 00:00:00 Uhr!!!!1

So dämlich können auch nur Juristen sein! :laugh:
 
aus der Diskussion: gekündigt - jetzt soll ich Weihnachtsgeld zurückzahlen
Autor (Datum des Eintrages): LeoKreis  (18.01.05 17:45:29)
Beitrag: 12 von 42 (ID:15560744)
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