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Es it zwar richtig, dass man zum 31.03. kündigt, aber Anspruch auf Weihnachtsgeld hat jemand, der NICHT bis zum 31.03. aus dem Betrieb ausscheidet!

Der tiefere Sinn dieser Formulierung soll doch wohl heißen, dass man den Mitarbeiter noch weitere 3 Monate an den Betrieb binden möchte!
Für Leute, die ein tägliches Kündigungsrecht haben, ist es ja auch kein Problem, die kündigen halt zum 01.04., aber der normale Angestellte hat ja meist ein 6-wöchiges Kündigungsrecht zum Quartalsende, der ist damit dann für insgesamt weitere 6 Monate an den Betrieb gebunden und das pervertiert wohl den Sinn der Fristen bezüglich des Weihnachtsgeldes, oder?
 
aus der Diskussion: gekündigt - jetzt soll ich Weihnachtsgeld zurückzahlen
Autor (Datum des Eintrages): LeoKreis  (19.01.05 14:41:17)
Beitrag: 29 von 42 (ID:15568054)
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