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Den Tarifvertragsparteien war beim Abschluss des Zuwendungs-TV bekannt, wie die Formulierung in der Rechtsprechung ausgelegt wird. Ein "tieferer Sinn" wurde nicht unterstellt. Eine Bindungsfrist von 5 Monaten bei Zahlung eines vollen Monatsgehalts ist nach der Rechtsprechung des BAG zulässig. Ich würde als Arbeitgeber für lediglich drei Monate weitere Betriebstreue nicht ein volles Monatsgehalt zahlen.
Im öffentlichen Dienst greift die Bestimmung über die Rückforderung häufig auch gar nicht, weil der Angestellte unmittelbar zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wechselt.
 
aus der Diskussion: gekündigt - jetzt soll ich Weihnachtsgeld zurückzahlen
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (19.01.05 15:44:23)
Beitrag: 31 von 42 (ID:15568742)
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