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@Leo:
Der Zuwendungs-Tarifvertrag wurde nicht, wie aus deinem Posting #32 hervorgeht, von den Arbeitgebern den Arbeitnehmern aufgezwungen, vielmehr wurde er zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberveränden ausgehandelt. Wenn die Gewerkschaften deiner Meinung wären, könnten sie eine Formulierung vereinbaren, aus der klarer hervorgeht, wie lange der Arbeitnehmer im Betrieb bleiben muss, wenn der das "Weihnachtsgeld" nicht verlieren will.
Im vorliegenden Fall kommt eine Irreführung durch die Formulierung schon deswegen nicht in Betracht, weil hostmi die Formulierung offensichtlich gar nicht bekannt war. Er hat ohne Kenntnis der Formulierung gekündigt und sich erst danach erkundigt, als er mit dem Rückzahlungsanspruch konfrontiert wurde.
 
aus der Diskussion: gekündigt - jetzt soll ich Weihnachtsgeld zurückzahlen
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (19.01.05 19:23:48)
Beitrag: 33 von 42 (ID:15570810)
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