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Folgender Sachverhalt: Ich ziehe via Einzugsermächtigung seit Jahren Miete u.Nk eines Praxismieters ein.Nach einer Überprüfung aller Mietverträge stelle ich nun fest,dass ich den Einzug der Mieten diverser PKW-Stellplätze versäumt habe.Bislang ist weder dem Mieter noch mir aufgefallen,dass zuwenig Miete eingezogen wurde.
Verwirke ich durch Nichteinzug meinen Anspruch bzw.wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf diese Mieten ?
 
aus der Diskussion: @Mietrechtkenner
Autor (Datum des Eintrages): V-12  (20.01.05 09:18:32)
Beitrag: 1 von 20 (ID:15574331)
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