Folgender Sachverhalt: Ich ziehe via Einzugsermächtigung seit Jahren Miete u.Nk eines Praxismieters ein.Nach einer Überprüfung aller Mietverträge stelle ich nun fest,dass ich den Einzug der Mieten diverser PKW-Stellplätze versäumt habe.Bislang ist weder dem Mieter noch mir aufgefallen,dass zuwenig Miete eingezogen wurde. Verwirke ich durch Nichteinzug meinen Anspruch bzw.wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf diese Mieten ? |
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aus der Diskussion: | @Mietrechtkenner |
Autor (Datum des Eintrages): | V-12 (20.01.05 09:18:32) |
Beitrag: | 1 von 20 (ID:15574331) |
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