Natürlich strebe ich eine gütliche Einigung mit dem Mieter an und habe nicht vor,die Miete 7 Jahre rückwirkend zu beanspruchen,dennoch scheint die Rechtslage wohl nicht eindeutig,denn die Verträge sind ja existent und die Einzugsermächtigung lautet lediglich über den geringeren Betrag. |
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aus der Diskussion: | @Mietrechtkenner |
Autor (Datum des Eintrages): | V-12 (20.01.05 10:09:47) |
Beitrag: | 6 von 20 (ID:15574872) |
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