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Natürlich strebe ich eine gütliche Einigung mit dem Mieter an und habe nicht vor,die Miete 7 Jahre rückwirkend zu beanspruchen,dennoch scheint die Rechtslage wohl nicht eindeutig,denn die Verträge sind ja existent und die Einzugsermächtigung lautet lediglich über den geringeren Betrag.
 
aus der Diskussion: @Mietrechtkenner
Autor (Datum des Eintrages): V-12  (20.01.05 10:09:47)
Beitrag: 6 von 20 (ID:15574872)
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