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#7,

ist der Umstand der 7 Jahre nicht eingezogenen Miete nicht Anlass genug für den Mieter, darauf vertrauen zu können, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird. Hier hätte der Mieter m.E. im Hinblick auf den lange zurückliegenden Zeitraum vor Gericht die besseren Karten !
 
aus der Diskussion: @Mietrechtkenner
Autor (Datum des Eintrages): RealJoker  (20.01.05 10:44:54)
Beitrag: 8 von 20 (ID:15575239)
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