@ 8 Der bloße Zeitablauf für sich alleine genügt eben nicht. Hizukommen muß ein weiteres Verhalten des Gläubigers, das darauf schließen läßt, er werde seine Forderung nicht mehr geltend machen. |
|
aus der Diskussion: | @Mietrechtkenner |
Autor (Datum des Eintrages): | Doktor Dax (20.01.05 11:43:21) |
Beitrag: | 10 von 20 (ID:15575775) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |