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@ 8

Der bloße Zeitablauf für sich alleine genügt eben nicht. Hizukommen muß ein weiteres Verhalten des Gläubigers, das darauf schließen läßt, er werde seine Forderung nicht mehr geltend machen.
 
aus der Diskussion: @Mietrechtkenner
Autor (Datum des Eintrages): Doktor Dax  (20.01.05 11:43:21)
Beitrag: 10 von 20 (ID:15575775)
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