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Nach der Sanierungsschrumpfkur kann man sich wohl an den Beitragseinnahmen zur Bewertung orientieren. Ein Faktor 3
Beiträge/MK zeugt dabei noch nicht unbeding von einer extremen Unterbewertung. Aber ich denke, bei einer MK des Streubesitzes unter 1 Mio Euro wird der Käufer nicht zu kleinlich sein bei der Berechnung der Abfindung.
 
aus der Diskussion: WürttLeben (840502)
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (28.01.05 13:08:01)
Beitrag: 10 von 1,451 (ID:15653853)
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