Wir müssen uns doch schützen dürfen Hier mein Gerät--bei HOT gekauft whistler 945 Euro Preiswertester Euro-Radarwarner mit 4 Radarbändern und 360 Grad Laser Detektor. Features: Spezielles Europa Modell des Herstellers Radarerkennung auf den 4 Frequenzen, mit denen nahezu alle europäischen Radargeräte arbeiten Keine Störeinflüsse durch Mobiltelefone 360 Grad Lasererkennung Umschaltbar Autobahn/Landstraße und Stadtverkehr Bandanzeige für Radar oder Laser Stummschaltung CE-Kennzeichnung und deutsche Bedienungsanleitung Maße (Höhe 2,7cm, Breite 7,4cm, Länge 11,4cm) Gewicht 156g 2 Jahre Garantie nur Euro 299.- http://www.radarwarner.de/whistler.htm Mittwoch, 23. Februar 2005 Radarwarngerät Kauf ist sittenwidrig Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden. Das Gerät dient demnach dazu, ein verbotenes Verhalten im Straßenverkehr zu begehen, indem Geschwindigkeitskontrollen unterlaufen und Geschwindigkeitsübertretungen begünstigt werden. Grundlage des Urteils war die Klage einer Käuferin eines Radarwarngerätes. Sie wollte das Gerät zurückgeben und verlangte den Kaufpreis zurück. Begründung: Das Gerät funktioniere nicht und habe an mehreren Radarmessstellen kein Warnsignal abgegeben. Die Richter am BGH wiesen die Klage zurück: Ein solches Geschäft sei darauf gerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen und verstoße gegen die guten Sitten. Zwar sei der Erwerb eines Radarwarners nicht untersagt, aber rechtlich zu missbilligen, da er eine unmittelbare Vorbereitungshandlung für dessen Betrieb darstelle (BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 129/04). http://www.n-tv.de/5498335.html |
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aus der Diskussion: | Blitz-Hilfe -- oder Miese Abzocker.de |
Autor (Datum des Eintrages): | GueldnerG45S (25.02.05 15:05:40) |
Beitrag: | 14 von 26 (ID:15919716) |
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