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Wir müssen uns doch schützen dürfen:cry:
Hier mein Gerät--bei HOT gekauft

whistler 945 Euro

Preiswertester Euro-Radarwarner mit 4 Radarbändern und 360 Grad Laser Detektor.



Features:
Spezielles Europa Modell des Herstellers
Radarerkennung auf den 4 Frequenzen, mit denen nahezu alle europäischen Radargeräte arbeiten
Keine Störeinflüsse durch Mobiltelefone
360 Grad Lasererkennung
Umschaltbar Autobahn/Landstraße und Stadtverkehr
Bandanzeige für Radar oder Laser
Stummschaltung
CE-Kennzeichnung und deutsche Bedienungsanleitung
Maße (Höhe 2,7cm, Breite 7,4cm, Länge 11,4cm)
Gewicht 156g
2 Jahre Garantie
nur Euro 299.-
http://www.radarwarner.de/whistler.htm


Mittwoch, 23. Februar 2005
Radarwarngerät
Kauf ist sittenwidrig

Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden. Das Gerät dient demnach dazu, ein verbotenes Verhalten im Straßenverkehr zu begehen, indem Geschwindigkeitskontrollen unterlaufen und Geschwindigkeitsübertretungen begünstigt werden.

Grundlage des Urteils war die Klage einer Käuferin eines Radarwarngerätes. Sie wollte das Gerät zurückgeben und verlangte den Kaufpreis zurück. Begründung: Das Gerät funktioniere nicht und habe an mehreren Radarmessstellen kein Warnsignal abgegeben.

Die Richter am BGH wiesen die Klage zurück: Ein solches Geschäft sei darauf gerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen und verstoße gegen die guten Sitten. Zwar sei der Erwerb eines Radarwarners nicht untersagt, aber rechtlich zu missbilligen, da er eine unmittelbare Vorbereitungshandlung für dessen Betrieb darstelle (BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 129/04).

http://www.n-tv.de/5498335.html
 
aus der Diskussion: Blitz-Hilfe -- oder Miese Abzocker.de
Autor (Datum des Eintrages): GueldnerG45S  (25.02.05 15:05:40)
Beitrag: 14 von 26 (ID:15919716)
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