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Linknachtrag : Greenspan`s Sorgen auf Deutsch
http://de.biz.yahoo.com/050311/341/4gajw.html

Und ein ziemlich realitätsfremdes und anlegerunfreundliches Urteil des BGH.
Jetzt müssen dubiose, windige Anlageformen nur noch gerade mal drei Jahre nach Kauf durchhalten, damit der Berater aus dem Schneider ist.

Quelle: w-o meldung.

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Falschberatung: Verjährung nach drei Jahren

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Ansprüche falsch beratener Anleger spätestens nach drei Jahren verjähren. Eine Verlängerung der Verjährungsfristen von drei auf zehn Jahre bei fehlerhafter Beratung war zuletzt im Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes (KapInHaG) vorgesehen.

Die Verjährungsfristen wären damit an die üblichen Fristen im Zivilrecht angepasst worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf jedoch auf Druck der Wirtschaftsverbände zunächst auf unbestimmte Zeit zurückgezogen.

"Wer will, dass die Bürger mehr für die private Altersvorsorge tun, muss das Vertrauen in die Anlageberatung stärken", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Das Risiko der Falschberatung darf nicht allein beim Anleger liegen." Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands forderte außerdem, dass die Bundesregierung endlich den Entwurf des KapInHaG beschließen solle.

In dem aktuellen Rechtsstreit vor dem BGH ging es auch um die Frage, wann beim Erwerb von Wertpapieren die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche einsetzt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Verjährungsfrist bereits mit dem Erwerb der empfohlenen Wertpapiere beginnt. Dies lässt jedoch völlig außer Acht, ob der Anleger innerhalb dieser Frist überhaupt eine Chance hat, Kenntnis vom Schaden zu erlangen. Häufig zeigen sich die Folgen einer Falschberatung erst, nachdem die Ansprüche längst verjährt sind.
 
aus der Diskussion: +-+-+ Schnell reich werden - auf Kosten anderer +-+-+
Autor (Datum des Eintrages): KlingerP  (11.03.05 19:53:34)
Beitrag: 29 von 557 (ID:16071268)
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