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z.B.....der Mieter hat die Möglichkeit bis zum 31.05.vom Mietvertrag zurückzuztreten.Der Rücktritt ist dem Vermieter bis zu vg.Termin p.Einschreiben anzuzeigen.....erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, gelten die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages.
 
aus der Diskussion: @Mietrechtkenner
Autor (Datum des Eintrages): V-12  (19.03.05 17:49:14)
Beitrag: 19 von 20 (ID:16137814)
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