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Magazin - Auf Jenoptik könnte Zahlung von 140 Mio Euro zukommen

Frankfurt, 20. Mär (Reuters) - Auf den Technologiekonzern Jenoptik <JENG.DE> könnten einem Magazinbericht zufolge Aktionärs-Abfindungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) <EFFG.DE> könnten bei einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zu 140 Millionen Euro plus Zinsen von Jenoptik fordern, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Sonntag.

Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen verurteilte dem "Spiegel" zufolge Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz, einem klagenden Aktionär 26,51 Euro Abfindung je Aktie zu zahlen. Dabei habe das Gericht die Beweispflicht umgedreht, womit nicht der Aktionär durch Kontoauszüge oder Kaufverträge nachweisen müsse, dass er zu den ehemals zu dem einem Prozent der freien DEWB-Aktionäre gehöre, sondern Jenoptik müsse nachweisen, dass dies nicht so ist. Jenoptik hat gegen das Urteil Revision vor dem BGH eingelegt.

Jenoptik hatte den Angaben zufolge 1997 die DEWB von der Industriellenfamilie Voith erworben, die 99 Prozent der DEWB-Anteile hielt. Ein Prozent war im Besitz freier Aktionäre. Da Voith mit der DEWB einen Beherrschungsvertrag geschlossen hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Anspruch von 26,51 Euro Abfindung je Aktie. 1999 kündigte Jenoptik den Beherrschungsvertrag und weitete den Streubesitz auf inzwischen knapp 35 Prozent beziehungsweise etwa 5,22 Millionen Aktien aus. Es sei aber unterlassen worden, eigene Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Alle Aktien hätten die Wertpapierkennnummer 804100.

An der Börse würden seit dem OLG-Urteil Aktien der DEWB in der Hoffnung gekauft, der BGH bestätige das Urteil, berichtete das Magazin. Dann wäre Jenoptik verpflichtet, jedem Aktionär aus dem Streubesitz pro Anteilsschein 26,51 Euro Abfindung plus Zinsen zu zahlen, wenn sich dieser auf das BGH-Urteil berufe. Der DEWB-Aktienkurs habe sich nach dem Urteil von seinem Tief von 1,80 Euro fast verdoppelt. Am Freitag gingen die Papiere mit 3,39 Euro aus dem Handel. Als Jahrestief weist die Kurstafel 1,65 Euro vom 4. Februar 2005 aus.

Im Börsentext der Jenoptik heiße es zaghaft, ein negativer Ausgang des Verfahrens könne "die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jenoptik nachhaltig beeinflussen", berichtet das Magazin. Jenoptik-Anwalt Andreas Meyer-Landrut sehe im schlimmsten Fall die Insolvenz heraufziehen. Dazu wolle es Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben aber nicht kommen lassen. Er würde versuchen, selbst so viele DEWB-Aktien wie möglich vom Markt zurückzukaufen und zudem hoffen, dass nicht allzu viel Aktionäre klagen würden und stattdessen Moral und Anstand walten ließen. Zudem gebe es noch die Möglichkeit eines Vergleichs.

Witzleben könne sich zwar nicht vorstellen, dass Jenoptik vor dem BGH unterliege, berichtete das Magazin. "Sollte dies wider Erwarten doch eintreten", rechne der Jenoptik-Chef lediglich "mit etwa 20 Millionen Euro", die ihn "dieser ganze Quatsch" kosten könnte. Genau könne man diesen Betrag aber nicht beziffern. Eine Jenoptik-Sprecherin sagte am Sonntag, das Unternehmen habe bislang keine Rückstellungen gebildet.


 
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Autor (Datum des Eintrages): HSM  (21.03.05 07:59:41)
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