Es muß doch auch mal möglich zu Fehlinvestitionen zu stehen. Sobald sich die Planungen nicht erfüllen wird sofort nach Prospekthaftung und Klagen gerufen (s. auch LBB/IBV). Mit der Beteiligung an geschlossenen Fonds geht man nunmal unternehmerische Risiken ein, die im schlimmsten Fall, zu einem Totalverlust führen können (was in diesem Fall sogar noch ausgeschlossen ist). Es handelt sich hierbei nunmal um keine Rundum-Sorglos-Beteiligung. |
|
aus der Diskussion: | Sachsenfonds - Filmfonds |
Autor (Datum des Eintrages): | SatanischeFerse (22.03.05 18:57:23) |
Beitrag: | 29 von 46 (ID:16192388) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |