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Es muß doch auch mal möglich zu Fehlinvestitionen zu stehen.
Sobald sich die Planungen nicht erfüllen wird sofort nach
Prospekthaftung und Klagen gerufen (s. auch LBB/IBV).
Mit der Beteiligung an geschlossenen Fonds geht man nunmal
unternehmerische Risiken ein, die im schlimmsten Fall, zu
einem Totalverlust führen können (was in diesem Fall sogar
noch ausgeschlossen ist). Es handelt sich hierbei nunmal um
keine Rundum-Sorglos-Beteiligung.
 
aus der Diskussion: Sachsenfonds - Filmfonds
Autor (Datum des Eintrages): SatanischeFerse  (22.03.05 18:57:23)
Beitrag: 29 von 46 (ID:16192388)
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