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Nach welchen Kriterien die StA die konkreten Zeugen benannt hat, wird diese Herrn Teplan wohl kaum mitteilen. Üblicherweise werden Zeugen benannt die Aussagen aus eigener Kenntnis machen können, die im Sinne der Beweisführung geeignet sind. Der Angeklagte hat grundsätzlich auch das Recht Zeugen zu seiner Entlastung zu bennen.
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): RRichter  (29.03.05 17:21:13)
Beitrag: 40 von 182 (ID:16243397)
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