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Also, keine Verurteilung wegen Betrugs sondern Fahrlässigkeit und damit nur die Verpflichtung zur Rückzahlung der "erhöhten Monatsgehälter".
Na super...
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): Zobeltier  (15.04.05 13:40:15)
Beitrag: 48 von 182 (ID:16383914)
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