Fenster schließen  |  Fenster drucken

Auf der Infineon-Hauptversammlung wurde kein Gegenantrag gestellt, sondern wie Du es sagst ein Ergänzungsantrag. Interessant ist natürlich, wie man einen Ergänzungsantrag in die offizielle Tagesordnung einbringen kann. Dafür müßte es dann sicher Fristen geben. Das weiß ich aber im Moment nicht. Meistens hapert es ja schon an der nötigen Anteilshöhe.
 
aus der Diskussion: Aktienrecht: Gegenantrag auf der HV
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (22.04.05 16:37:45)
Beitrag: 10 von 13 (ID:16437011)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE