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Meiner Meinung nach: Innerhalb von 10 Tagen nach der Einberufung sind Ergänzungsanträge (solche, die beinhalten, das weitere Punkte in die Tagesordnung aufegommen werden) zu stellen.

Gegenanträge sind Anträge, die sich auf bereits vorhandene Tagesordnungspunkte beziehen.
 
aus der Diskussion: Aktienrecht: Gegenantrag auf der HV
Autor (Datum des Eintrages): ceco  (22.04.05 17:12:36)
Beitrag: 11 von 13 (ID:16437349)
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