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@Kuhlake

Mailen Sie mir bitte Ihre Fax-Nummer zu und ich sende Ihnen den Artikel aus dem "Münchner Merkur" per Fax. Ich konnte heute den Reporter, der ihn schrieb, nicht erreichen, brauche aber seine Genehmigung, wenn ich den Artikel ganz hier abschreiben will (was aber sicher kein Problem sein wird; nur muss ich korrekt vorgehen). Ohne seine Genehmigung besitze ich presserechtlich nur das Zitatrecht.

Ich sprach heute, den freien Samstag nutzend, persönlich mit einigen Kollegen, und zwar mit einem Redakteur des "Münchner Merkur" (komme noch darauf zurück), mit einem Journalisten einer weiteren Tageszeitung, mit dem eines Nachrichtenmagazins sowie mit mata.hari. Ich werde aber über den Inhalt dieser Gespräche noch nichts berichten, da gewisse Informationen und Trumpfkarten nicht vor der evtl. mitlesenden StA und Kripo ausgespielt werden sollen. Apropos StA und Kripo: Ferner unterhielt ich mich heute persönlich mit einer Ex-Schulfreundin der Landshuter Staatsanwältin Michaela Wawerla und mir wurde dabei mitgeteilt, dass letztere - ihres Zeichens Elas` Anklägerin - wie Elas aus Dorfen kommt (klein ist die Welt!), mit dem in Erding namentlich bekannten Teppich-Unternehmer Wawerla verheiratet sei, heute in Pretzen bei Erding wohnt und einige andere Dinge aus deren Privatleben, die nicht hierher gehören. Von einer anderen, noch relativ jungen Dame erfuhr ich kürzlich noch einige weitere Dinge aus dem Privatleben des Erdinger Kommissars Arthur Weingärtner - seines Zeichens auch Springreit-Trainer in einem Reiterverein bei Erding - , die ebenfalls nicht hierher gehören. Warum ich das tue? Journalisten schnüffeln, pardon, recherchieren, von Berufs wegen eben auch ganz gerne herum und suchen nach eventuell belastendem Material und Stoff für Dossiers.

Zum "Merkur":
Ich werde peu a peu (ich muss leider gleich wieder weg und mache morgen oder übermorgen weiter) jenen dort am 16./17.April 2005 veröffentlichten Artikels über den ersten Com4Net kommentieren und dabei ausführlich zitieren.
Machen wir`s chronologisch, vom Titel bis zum Schluss (Zitate sind durch Anführungszeichen und fette Schrift, meine Kommentare durch Kursivsatz gekennzeichnet):
Die Schlagzeile besagten Artikels lautet:
"Millionenbetrug mit Aktien"
Ich ließ dem Redakteur, der die Schlagzeile angefertigt hat, in aller Kollegialität über einen anderen Kollegen bestellen, dass dieser Titel einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der Presse darstellt. Korrekt (und geboten sorgfältig und objektiv!)wäre es, ein Fragezeichen hinter jenen Titel zu setzen. Die fehlerhafte Schlagzeile suggeriert in Form einer Feststellung, es hätte tatsächlich ein Millionenbetrug mit Aktien im Fall Com4Net stattgefunden, noch bevor dies bewiesen ist. Dies noch dazu in einem Bericht über eine Gerichtsverhandlung, in der der vorsitzende Richter sogar entschied, der Betrugsvorwurf sei nicht zu erhärten. Meinen Com4Net-Insiderkenntnissen zufolge fand auch kein Millionenbetrug mit Aktien statt, wohl aber ein Millionenbetrug in Zusammenhang mit ungerechtfertígten Zahlungen, die aber nichts mit dem Aktienverkauf zu tun haben.
Ich zitiere weiter. Der Untertitel lautet:
"Erstes Verfahren eingestellt".
Das ist korrekt, wenn eventuell auch ärgerlich für Kreise, die eine Bestrafung des Beschuldigten wegen Betrugs erwartet haben.
Der Vorspann des Artikels lautet:
"In einer Prozess-Serie vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Landshut wird ehemaligen Verantwortlichen der Erdinger Com4Net-Gruppe der Prozess gemacht."
Dies ist halb korrekt. Der Prozess wird auch Nicht-Verantwortlichen gemacht, die mit der Firma Com4Net kaum zu tun hatten, wie etwa einer Bekannten des Herrn Elas oder nicht verantwortlichen Angestellten. Dies wird sich im Laufe des Prozesses noch zeigen und darüber berichtet werden. Einige journalistische Kollegen und meine Wenigkeit werden im Rahmen jener Berichterstattung auch aus Beweismaterial zitieren und aufzeigen, dass nach Meinung einer Reihe von sachkundigen Personen (u.a. Anwälten und Rechercheuren , die die Ermittlungsakten nebst weiterem Material studiert haben) ein Großteil der Beschuldigungen falsch sind, auf fehlerhaften Ermittlungen basieren, ferner darauf, dass - in einem enormen Verstoß gegen § 160 der Strafprozessordnung - entlastendes Material entweder irrigerweise oder vorsätzlich (da wider vorhandenes Beweismaterial) nicht verwertet wurde, eventuell entlastende Zeugen nicht gehört wurden sowie bei wichtigen Personen und Firmen, die die Verdachtsmomente und Beschuldigungen hätten entlasten können, überhaupt nicht recherchiert wurden - da fragt man sich schon: Was hat man in dreieinhalb Jahren (!!!) Ermittlungen überhaupt getan?? Nur einseitig belasten wollen?
"Zum Auftakt wurde das Verfahren gegen den 51-jährigen Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) Richard C. (Namen geändert) aus Erding, der als Aktienverkäufer eher eine Nebenrolle spielte, gegen eine Geldauflage von 6000 Euro eingestellt."
Diese Auflage ist als extrem mild zu beurteilen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Beschuldigte in der Verhandlung angab, mehrere wertvolle Eigentumswohungen und Grundstücke zu besitzen; es traf also keinen Armen. Zudem hat der Beschuldigte allein am Verkauf der Com4Net-Aktien rund 300.000 oder 360.000 DM (laut "Münchner Merkur", rund 360.000 DM nach anderen vorliegenden Quellen) verdient. Nun gut, jetzt sind es 300.000 DM minus 6.000 Euro. Kleine Provisionsschmälerung. Damit lebt man gerne.

--- Fortsetzung folgt ---
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): STeplan  (23.04.05 19:52:20)
Beitrag: 53 von 182 (ID:16441979)
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