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@Mandrella

Entnehme der Konzern-GuV eine Steuerquote von 35% (2,392 Mio. EUR von 6,832 Mio. EUR, sonstige Steuern vernachlässigt).

Da es sich hier in der HGB-Rechnung um reelle Ertragssteuern handelt, wird man diese mit nach IFRS als zu veranschlagenden Betrag übernehmen können. Weder infolge Verlustvorträgen (nicht vorhanden) noch durch Unterschiedsbeträge dürften Steuerlatenzen großartig verursacht werden. Gehe daher davon aus, dass eine 2004er-IFRS-Bilanz einen Ertragssteuerbetrag von rd. 2,4 Mio. EUR ausweisen würde.
 
aus der Diskussion: Köhler & Krenzer - Ergebnissprung
Autor (Datum des Eintrages): Syrtakihans  (29.04.05 17:04:42)
Beitrag: 45 von 193 (ID:16492572)
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