[posting]16.862.607 von 887766 am 10.06.05 19:50:38[/posting]Ich möchte hier keine Paragraphenreiterei betreiben aber ich bin der Ansicht, dass die hier angesprochenen Familienmitglieder in Notwehr gehandelt haben. Es sei dir auch ganz ohne §§-Reiterei versichert: Wenn man sich der Vollstreckung eines rechtmäßigen Haftbefehls mit Gewalt widersetzt, ist das keine "Notwehr". ; |
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aus der Diskussion: | Das ist ein skandalträchtiger Polizeieinsatz wie ich finde. |
Autor (Datum des Eintrages): | Semikolon (10.06.05 20:03:30) |
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