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[posting]16.862.607 von 887766 am 10.06.05 19:50:38[/posting]Ich möchte hier keine Paragraphenreiterei betreiben aber ich bin der Ansicht, dass die hier angesprochenen Familienmitglieder in Notwehr gehandelt haben.

Es sei dir auch ganz ohne §§-Reiterei versichert:
Wenn man sich der Vollstreckung eines rechtmäßigen Haftbefehls mit Gewalt widersetzt, ist das keine "Notwehr".

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aus der Diskussion: Das ist ein skandalträchtiger Polizeieinsatz wie ich finde.
Autor (Datum des Eintrages): Semikolon  (10.06.05 20:03:30)
Beitrag: 44 von 65 (ID:16862724)
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