@rider1, das Quartalsergebnis muß spätestens zum Ende des übernächsten Monats nach Abschluß bekannt gemacht werden (also am 31.08.). Habe ich mal irgendwo gelesen. Bin mir da aber sehr sicher. Die Rechtsgrundlage kann ich dir, wenn du willst, morgen nachliefern. Die Frage, inwieweit der Verkaufspreis von RIB an Mühl genau aufgeführt werden muß, ist unerheblich, da Mühl am 19.07. verkauft wurde und in das Ergebnis daher noch nicht einfließt. Der Umsatz von RIB ist im Quartalsumsatz auch nicht mehr enthalten, da bereits im Juni Verkaufsverhandlungen geführt wurden und deshalb nach Bilanzrichtlinien nicht mehr in den konsolidierten Umsatz mit einfließen darf (die Infos habe ich auf Nachfrage von Frau Weber-Steltner erhalten)! Grüße Boersenmichi |
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aus der Diskussion: | Analysen und Fakten zu MB Software |
Autor (Datum des Eintrages): | Boersenmichi (29.08.00 22:02:11) |
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