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DE0005007702
DGAP-Ad hoc: AZEGO AG <DE0005007702>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Prozess

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Prozess

AZEGO unterliegt erstinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AZEGO Aktiengesellschaft (ISIN DE0005007702) streitet mit der Fa. Agila
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, um die Wirksamkeit der
außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Immobilienleasingvertrags über
ein kontaminiertes Grundstück. In diesem Zusammenhang ist die AZEGO
Aktiengesellschaft in einem Urkundsprozess durch Vorbehaltsurteil auf Zahlung
eines Betrages in Höhe von etwas über EUR 2 Mio. nebst Zinsen an die Fa. Agila
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AZEGO Aktiengesellschaft sind die
Ausführungen ihrer Rechte im ordentlichen Verfahren vor dem Landgericht
Wiesbaden vorbehalten. Die Rechtsberater der Gesellschaft sind weiterhin der
Meinung, dass die Argumente der Gesellschaft im Nachverfahren Erfolgschancen
haben.


AZEGO Aktiengesellschaft
Siebertstraße 5
81675 München
Deutschland

I DE0005007702; DE000A0BVWL3
WKN: 500770; A0BVWL
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.07.2005
 
aus der Diskussion: Azego
Autor (Datum des Eintrages): MaMood  (14.07.05 20:04:55)
Beitrag: 137 von 2,880 (ID:17240383)
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