DE0005007702 DGAP-Ad hoc: AZEGO AG <DE0005007702>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Prozess Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG Prozess AZEGO unterliegt erstinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------ Die AZEGO Aktiengesellschaft (ISIN DE0005007702) streitet mit der Fa. Agila Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, um die Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Immobilienleasingvertrags über ein kontaminiertes Grundstück. In diesem Zusammenhang ist die AZEGO Aktiengesellschaft in einem Urkundsprozess durch Vorbehaltsurteil auf Zahlung eines Betrages in Höhe von etwas über EUR 2 Mio. nebst Zinsen an die Fa. Agila Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AZEGO Aktiengesellschaft sind die Ausführungen ihrer Rechte im ordentlichen Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden vorbehalten. Die Rechtsberater der Gesellschaft sind weiterhin der Meinung, dass die Argumente der Gesellschaft im Nachverfahren Erfolgschancen haben. AZEGO Aktiengesellschaft Siebertstraße 5 81675 München Deutschland I DE0005007702; DE000A0BVWL3 WKN: 500770; A0BVWL Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.07.2005 |
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aus der Diskussion: | Azego |
Autor (Datum des Eintrages): | MaMood (14.07.05 20:04:55) |
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