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#146

...Nachverfahren nicht Berufung, bis jetzt haben die einfach den Vertrag hinsichtlich ihrer Ansprüche hergezeigt und das reicht dann schon, über "Gegenansprüche o.ä." wird im Nachverfahren entschieden, d.h. dann wird sich erst mit etwaigen Argumenten auseinandergesetzt...

...muss man sich (sehr,sehr) ungefähr so vorstellen, wie bei einem Mahnbescheid, gegen den man widerspricht, da wird zunächst auch nichts geprüft, danach geht´s dann wie hier, bei Gericht weiter und Ansprüche und "Gegenanprüche" werden dann erst richtig geprüft...

... hier sind die Azego Jungs und Mädels der Meinung, dass sie das Recht zur ausserordentlichen Kündigung hatten und daher nix zahlen müssen...:p
 
aus der Diskussion: Azego
Autor (Datum des Eintrages): Baehrs  (14.07.05 21:05:18)
Beitrag: 157 von 2,880 (ID:17240925)
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