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23.07.2005 01:00
Bio-Stromproduzenten müssen selbst die Umspannkosten tragen


Die Produzenten von Strom aus Biogas und anderen regenerativen Energien müssen etwaige Umspannkosten beim Einspeisen ins Stromnetz selbst tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 9 U 31/05 – Urteil vom 14.

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Juli 2005). Es gab der Berufung eines Elektrizitätswerkes statt und hob ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Konstanz auf. Laut OLG ist die Strom-Transformation von Nieder- in Mittelspannung grundsätzlich Sache des Anlagenbetreibers. Schließlich müsse der Anlagen-betreiber und nicht der Netzbetreiber bei der Investitionsentscheidung prüfen, ob die Anlage mit erheblichen Kosten bei der Umspannung überhaupt noch wirtschaftlich betrieben werden kann. Trotz der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wäre es nach Angaben des OLG nicht sachgerecht, der Allgemeinheit diese Zusatzkosten über den Strompreis aufzub ürden.
Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber einer Biogasanlage ein Elektrizitätswerk verklagt. Er vertrat die Auffassung, dass das E-Werk nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet sei, den Strom so einzuspeisen, wie er ihn produziert. (dpa/rb) http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaft/ar…
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aus der Diskussion: Gewaltiger Schlag von Justizia gegen das EEG !
Autor (Datum des Eintrages): DERGEISTUNDDIEDUNKELHEIT  (24.07.05 06:47:42)
Beitrag: 1 von 16 (ID:17323223)
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