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Wie gross die Konsequenzen des Urteils sein werden, lässt sich noch nicht ganz abschätzen. Windkraftanlagen speisen aufgrund ihrer Grösse heute ja eh in der Regel auf Mittelspannungsebene ein - da ist bisher auch noch niemand auf die Idee gekommen, die Trafokosten oder ähnliches dem Netzbetreiber in Rechnung zu stellen, sondern der Anlagenbetreiber selber trägt sie.

PV-Anlagen speisen oftmals auf Niederspannungsebene ein, bei grösseren (>200 kW) wird auch vergleichbar zu Windkraftanlagen vom Betreiber für Trafo zum Anschluss auf Mittelspannungsebene gesorgt.

Ich würde denken, dass es hier keine Auswirkungen dieses Urteils gibt. Wahrscheinlich hat es nur Auswirkungen für Grenzfälle, wo jemand mit einer entsprechenden Anlage (egal ob Bio, Solar oder Wind) in der Grössenordnung von vielleicht 50-200 kW Probleme bekommt, sie an das Niederspannungsnetz anzuschliessen und die Anlage eben nicht rentabel ist, wenn man selber dann noch für den Mittelspannungsanschluss sorgen muss.
 
aus der Diskussion: Gewaltiger Schlag von Justizia gegen das EEG !
Autor (Datum des Eintrages): JoergP  (24.07.05 09:13:35)
Beitrag: 4 von 16 (ID:17323292)
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