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Wertpapierleihe
Hierbei leiht ein Besitzer sein Wertpapier einem Händler mit der Bedingung, dass er nach Ablauf einer festgelegten Leihfrist Papiere gleicher Art und Güte zurückerhält. Der Händler kann mit diesen Wertpapieren während der Leihfrist beispielsweise eigene Lieferverpflichtungen erfüllen. Für die Leihe hat er dem Verleiher eine Gebühr zu zahlen

...:rolleyes:

...für mich bedeutet das, dass die Herren nun wieder über diese Aktien verfügen können....also wenn was passiert, dann höchsten ein Verkauf....oder liege ich hier falsch?
 
aus der Diskussion: WapMe - hier könnte es bald losgehen!
Autor (Datum des Eintrages): schmidilein  (01.08.05 08:30:16)
Beitrag: 13 von 66 (ID:17409686)
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