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1. zwischen GmbH und AG ist steuerlich kein unterschied. zuerst körperschaftssteuer, dann gewerbesteuer, je nach ort zusammen ca. 65%.
2. hausmann zahlt speku- und einkommensteuer
3. vorsicht wg. Wertpapierhandelsgesetzen, genehmigung des bundesaufsichtsamtes erforderlich
4. doppelbesteuerungsabkommen sagt nur, dass du nicht in zwei ländern gleichzeitig zur gleichen steuer herangezogen wirst. wenn akso hauptwohnsitz deutschland und überwiegender aufenthalt in D, dann in D zu versteuern

sinnvoll: anwalt / steuerberater aufsuchen
 
aus der Diskussion: Was für eine Firma gründet ein Trader, um nicht Häftling zu werden?
Autor (Datum des Eintrages): pierrot  (05.09.00 09:51:43)
Beitrag: 3 von 3 (ID:1747354)
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