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Schönes Beispiel aus der Schweiz:

Die Urner Justiz hat einem Autolenker für eine Tempoüberschreitung von 36 Stundenkilometern zu Recht eine Busse von 15’000 Franken aufgebrummt. Laut Bundesgericht durfte dabei das Millionenvermögen des Verkehrssünders mitberücksichtigt werden.

Der Autofahrer war 2001 am Ende des Naxbergtunnels auf der A2 36 Stundenkilometer zu schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz). Das Urner Obergericht verurteilte ihn dafür 2003 angesichts seines Jahreseinkommens von über 3 Millionen Franken zu einer Busse von 25’000 Franken wegen grober Verkehrsregelverletzung.
2004 hob das Bundesgericht das Urteil jedoch auf, weil das Obergericht bei der Festlegung der Busse vom Brutto- anstatt vom Nettoeinkommen ausgegangen war. Im vergangenen März legte das Obergericht die Busse dann auf 15’000 Franken fest.

Gleich treffen wie arme Täter
Als Ausgangsgrösse hatten die Urner Richter dieses Mal 15 % eines monatlichen Nettoeinkommens von 35’000 Franken zu Grunde gelegt, also rund 5200 Franken. Diesen Betrag erhöhten sie angesichts des Vermögens des Verkehrssünders von mehr als 47 Millionen Franken auf 15’000 Franken.
Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf die zweite Beschwerde des Betroffenen hin entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern war die straferhöhende Berücksichtigung des Vermögens zwingend. Nur so werde der Beschwerdeführer von der Busse ähnlich hart getroffen wie andere, finanziell weniger leistungsfähige Täter.

Die Busse scheine auch mit Blick auf einen möglichen Höchstbetrag von 40’000 Franken sowie im Verhältnis zum Verschulden und zur mangelnden Einsicht des Autolenkers nicht als unangemessen.
 
aus der Diskussion: Einkommensabhängige Bussgelder... DAS wäre doch mal was für Deutschland, oder ?!?
Autor (Datum des Eintrages): lassmichrein  (12.08.05 16:06:05)
Beitrag: 1 von 26 (ID:17535869)
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