Es gilt immer noch der Rechtsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist sehr gut so. Wenn "Bestechlichlichkeit" nicht nachgewiesen werden kann, kann mann man auch nicht danach verurteilt werden. Vermutungen reichen nicht aus ! Noch gibt es in Deutschland keine politische Justiz. Wenn die Linksradikalen SED/PDS wieder an die Macht kommen sollten, dann sieht die Sache natürlich wieder anders aus ! Und das wollen ja in Deutschland viele wieder ! |
|
aus der Diskussion: | Korrupt aber nicht bestechlich |
Autor (Datum des Eintrages): | StillhalterTrader (12.08.05 23:52:57) |
Beitrag: | 15 von 44 (ID:17540448) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |