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Es gilt immer noch der Rechtsgrundsatz:

Im Zweifel für den Angeklagten.

Und das ist sehr gut so.

Wenn "Bestechlichlichkeit" nicht nachgewiesen werden kann,
kann mann man auch nicht danach verurteilt werden. Vermutungen reichen nicht aus !
Noch gibt es in Deutschland keine politische Justiz.
Wenn die Linksradikalen SED/PDS wieder an die Macht kommen sollten, dann sieht die Sache natürlich wieder anders aus ! Und das wollen ja in Deutschland viele wieder !
 
aus der Diskussion: Korrupt aber nicht bestechlich
Autor (Datum des Eintrages): StillhalterTrader  (12.08.05 23:52:57)
Beitrag: 15 von 44 (ID:17540448)
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