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@watnu
Ich hoffe, Du nimmst noch einmal Stellung:

Angenommen, die Kurse werden tatsächlich so bewegt, wie Du es voraussetzt, auch wenn es in der Praxis nicht immer funktionieren kann: Ich würde das Beispiel in 2 Szenarien aufteilen.

Erstens: Der Anleger ist Leerverkäufer. Dann kann die Rechnung von Dir so übernommen werden.

Zweitens: Da Leerverkäufe prinzipiell in Deutschland nicht möglich sind, müssten die Käufe mit in die Berechnung einbezogen werden. Hat der Deckler mehr als 142900 in der Anschaffung der zum Deckeln verwendeten Aktien ausgegeben, muss der Kursverlust in die Berechnung des Durchschnittskurses einbezogen werden. Umgekehrt wird dieser Effekt natürlich verstärkt.

Aber wie gesagt, Voraussetzung ist, dass sich die Kurse auch wirklich in die gewünschte Richtung bewegen.
 
aus der Diskussion: Deckeln???
Autor (Datum des Eintrages): hologos  (06.09.00 10:37:13)
Beitrag: 20 von 23 (ID:1756969)
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