Verbraucherservice der Regulierungsbehörde Zu Ihrer Beschwerde über die Kosten von Verbindungen zu ISP und Online-Diensten, die Sie per mail an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gerichtet haben, ist folgendes festzuhalten: Der Kernvorwurf gegenüber der Deutschen Telekom AG, die Wettbewerber einer Preis-Kosten-Schere auszusetzen, ist gegenüber der Beschlusskammer auch von der AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG vorgebracht worden. Danach ist die Ursache hierfür darin zu suchen, dass den Endkunden über die T-Online International AG eine Flatrate, zugleich aber den ISP, Online-Diensten und anderen konkurrierenden Netzbetreibern die entsprechende Zuführungsleistung lediglich zeitabhängig angeboten wird. AOL hat dementsprechend beantragt, das so genannte Angebot für Online-Diensteanbieter (AfOD), das an IP-Plattformbetreiber gerichtet ist, die keine Zusammenschaltungsvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG getroffen haben, von einer zeitabhängigen Abrechnung auf eine Flatrate umzustellen. Der Reg TP ist das o. a. Problem somit bekannt. Derzeit werden mögliche Abhilfemöglichkeiten geprüft. Im Übrigen sei darauf hin gewiesen, dass die Wirtschaftlichkeit von Endkunden-Flatrates entscheidend von der durchschnittlichen Nutzungszeit abhängt. Bei den für T-Online-Kunden genannten etwa 7,5 Stunden im Monat ist beim derzeitigen Preisniveau ein Verlust unwahrscheinlich. Die Repräsentativität der zitierten monatlichen Nutzungszeit von 160 Stunden erscheint äußerst fraglich. Das Ergebnis der Prüfung wird zum gegebenen Zeitpunkt als Verbrauchermitteilung auf der Homepage der Behörde unter http://www.regtp.de/service/start/in_02-02-00-00-00_m/index.… nachzulesen sein. Im Auftrag Bärbel Bergmann verbraucherservice@regtp.de Fon: 030 / 22480 571 Fax: 030 / 22480 515 |
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aus der Diskussion: | Antwort der Regulierungsbehörde zum Thema Flatrate |
Autor (Datum des Eintrages): | HighRiskTom (06.09.00 11:47:38) |
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