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Immer noch zahlen für Versailles




Ein Beispiel, wie das sauer verdiente Geld der Deutschen über den Jordan geht.


Eigentlich hätten die deutschen Zahlungen aufgrund des Versailler Diktats 1963 enden sollen. In Wahrheit zahlt Deutschland immer noch für Reparationsschulden von 1919. Ein Thema, das in etablierten Medien gemieden wird. Wenigstens eine Notiz, die viele Zeitgenossen in Staunen versetzt haben dürfte, brachte „Der Spiegel“ in seiner Nr. 11/2000. Das Nachrichtenmagazin schrieb: „Die Bundesregierung zahlt ohnehin noch immer an Reparationsschulden von 1919 fast zehn Millionen Mark im Jahr ab – bis 2020.“
Am 30. Januar 2003 brachte der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion Holger Haibach das Thema vor das Forum des Deutschen Bundestages. Er fragte die Regierung: „Ist es richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung wieder Schulden aus Zinsrückständen des Versailler Vertrages von 1919 bedient, und wenn ja, in welcher Höhe wurden solche Zahlungen seit 1990 bis heute geleistet?“ Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller, vorgetragen im Hohen Haus namens der Bundesregierung, lautete:
„Ihre Frage bezieht sich auf Schulden, die aus Vorkriegs-Auslandsanleihen des Deutschen Reiches herrühren und oft auch als Reparationsleistungen nach dem Versailler Vertrag bezeichnet werden. Die Vorkriegs-Auslandsschulden des Deutschen Reiches wurden bis zu Beginn der achtziger Jahre zurückgezahlt; sie bestanden hauptsächlich aus Anleihen, die im Zusammenhang mit den deutschen Reparationsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Ausland aufgenommen wurden. Reparationsschulden des Reiches waren diese Anleihen ihrem Charakter nach zwar nicht, wenngleich sie mit deutschen Reparationsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Zusammenhang standen. Als wichtigste dieser Vorkriegs-Auslandsanleihen wären die 7 % Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe), die 51⁄2%ige Internationale Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 (Young-Anleihe) und die Zündholz- oder Kreuger-Anleihe von 1930 zu nennen. Nach dem Zweiten Weltkrieg machten die drei Westalliierten eine Einigung über die Rückzahlungsbedingungen für die Nachkriegswirtschaftshilfe davon abhängig, dass die Vorkriegs-Auslandsschulden des Reiches einer einvernehmlichen Regelung zugeführt würden, was dann mit dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (Londoner Schuldenabkommen) geschah. Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend den Regelungen des Schuldenabkommens die aus den vorgenannten Anleihen noch valutierenden Schulden getilgt; sie hat dafür insgesamt 1,53 Milliarden DM durch Einlösung der von den Inhabern vorgelegten Bonds aufgewandt. Offen blieben lediglich die Zinsrückstände aus den Jahren 1945 bis 1952, die sich bei der Dawes-Anleihe auf 40,2 Millionen DM, bei der Young-Anleihe auf 175,8 Millionen DM und bei der Kreuger-Anleihe auf 23,4 Millionen DM beliefen (jeweils Stand: 3. Oktober 1990). Die Entschädigung der Zinsrückstände wurde im Londoner Schuldenabkommen mit Rücksicht auf die Gebietsverluste Deutschlands und der dadurch bedingten Minderung der Wirtschaftskraft bis zu einer Wiedervereinigung zurückgestellt. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 hat die Bundesregierung die Bedienung der Zinsrückstände aus vorgenannten Anleihen aufgenommen. Nach dem Londoner Schuldenabkommen sind für diese Zinsrückstände Fundierungsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Endfälligkeit also 2010) auszugeben. Die für die Erfüllung der Ansprüche aus den Fundierungen zuständige Bundeswertpapierverwaltung hat von 1990 bis 2002 an Zinsen 73 Millionen DM und für Tilgungen 22 Millionen DM gezahlt.“

Seit 1990 zahlen wir wieder

Auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Haibach „Wann ist nach jetzigem Stand mit einer Beendigung dieser Zahlungsverpflichtungen zu rechnen?“ antwortete Staatssekretär Diller laut Bundestags-Drucksache 15/414 (Berlin 2003):
„Nach den bis jetzt vorliegenden Erkenntnissen werden bis zur Endfälligkeit der Fundierungen im Jahre 2010 über 90 % der Papiere nach der Dawes- und Young-Anleihe eingelöst sein. Die Kreuger-Anleihe wurde bereits zu 100 % abgelöst. Künftig werden sich die Aufwendungen für die Tilgung dieser Schulden erheblich verringern. Eine Frist für die Einlösung solcher Fundierungen ist nicht vorgesehen.“



Quelle: www.national-zeitung.de
 
aus der Diskussion: Versailler Vertrag von 1919 - BRD zahlt immer noch!
Autor (Datum des Eintrages): KinskiKlaus  (20.08.05 17:34:44)
Beitrag: 1 von 5 (ID:17627621)
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